Die Stadt Kolberg
Ursprung der Stadt
Im Jahre 1000 nach Thietmar als Bistum durch Boleslaw Chrobry von Polen im Einverständnis mit Kaiser Otto III. unter das Erzbistum Gnesen gestellt. 1107 nach älteren polnischen Chroniken Kastellaneistadt der pomm. Herzöge bei Kriegszügen des poln. Herzogs Boleslaw III. Krzywousty. Die ursprünglich wendische Stadt nach Riemann eine halbe Meile stromaufwärts bei dem Gut Altstadt, rechts der Persante, nach polnischer Chronik „castrum proximum mari" (= Burg nahe des Meeres).
Die deutsche Siedlung wurde mit lübischem Recht 1255 vom pommerschen Herzog Wartislaw und vom Bischof von Cammin, Hermann v. Gleichen, bewidmet. Kodex des lübischen Rechtes vom Lübecker Rat 1297 übersandt.
Bis 1248 unter Herrschaft der Herzöge von Pommern. 1248 kam der östliche Teil der Kolberger Kastellanei an den Bischof von Cammin, 1276 und 1277 der westliche Teil. Bewidmung mit lübischem Stadtrecht 1255 von Herzog und Bischof unterschrieben. Die Rechte beider Oberherren kollidierten mehrfach. Seit 1304 (ständig seit 1309) beschickte Kolberg die Hansetage. 1648 an Brandenburg. Die Schweden, die am Schluss des 30jährigen Krieges Kolberg besetzt hatten, zogen erst 1653 ab. Kolberg, nächst Stargard die wichtigste Stadt Hinterpommerns, hatte neben Stargard, Stolp, Greifenberg, als eine der 4 vorsitzenden Städte einen Landrat zu entsenden.
Münzrecht der Stadt außer Goldmünzen seit Anfang des 14.Jahrh., bestätigt 1548 durch Kaiser Karl V.
Steuern aus Stadtdörfern, Mühlen- Marktgeldern. Bürgerschoß aus Grund- und Gebäudesteuer. Abgabe an Landesherrn (Bischöfe, Herzog) bis Anfang. 16-Jahrh. außer niederer Gerichtsbarkeit abgelöst. Zölle aus Fähren, Brücken, Hafen im Pfundzoll nach Tonnage, Streit mit Landesherrn, z.B. Körliner Persantebrücke (Streit mit Bischof), Zahlung an preuß. Fiskus erst 1857 abgelöst. Schwed. Hafenzoll bis 1676. An Hanse jährlich 25 Taler Sundzoll frei. Grundbesitz 3500 ha.